
Information zum Umgang mit dem Coronavirus im Schulbereich
Liebe Eltern und liebe Schülerinnen & Schüler, hier finden Sie aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus im Schulbereich.
14.04.2021
Liebe Schulgemeinde,
hier die aktuellen Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, dem 19. April:
1) Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und EF ab dem 19.4.
Wie unsere Schulministerin Frau Gebauer in einer Pressekonferenz und auf der Website des Schulministeriums am Mittwoch (14.4.) mitteilte, werden die Stufen 5-9 sowie die EF in der kommenden Woche (ab dem 19.4.) im Wechselunterricht an die Schule zurückkehren. Bitte die Stundenpläne in WebUntis beachten, da kurzfristige Aktualisierungen erfolgen müssen.
2) Präsenzunterricht für die Abschlussjahrgänge
Für die Stufen 10 und Q1 bleibt es beim aktuellen Präsenzmodell.
Die Stufe Q2 wird noch von Montag bis Donnerstag in Präsenz bei aufgehobener Anwesenheitspflicht nur in den Abiturfächern unterrichtet werden. Am Freitag (23.4.) beginnen die Abiturprüfungen mit schriftlichen Klausuren.
3) Pflicht zur Teilnahme an Selbsttests oder zur Vorlage von Testbescheinigungen
Der rechtliche Rahmen für die Durchführung der Corona-Selbsttests ist mittlerweile im Rahmen der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung festgelegt worden und umfasst folgende Bestimmungen:
- An schulischen Nutzungen des Schulgebäudes und des Schulgeländes einschließlich der Notbetreuung dürfen nur Personen teilnehmen, die an dem jeweils letzten von der Schulleitung für sie angesetzten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben
oder
zum Beginn des Unterrichts einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung mit negativem Ergebnis vorgelegt haben
- Nicht getestete und positiv getestete Personen sind von der schulischen Nutzung auszuschließen. An Präsenztagen besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht für nichtgetestete Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen
- Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal) werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests durchgeführt. Für die Schülerinnen und Schüler finden sie in der Schule unter der Aufsicht schulischen Personals statt
- Die Schulleitung kann für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zulassen, dass die Selbsttestungen zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das Ergebnis schriftlich versichern
- Abweichend dürfen nicht getestete Schülerinnen und Schüler an schulischen Abschlussprüfungen teilnehmen. Diese werden räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt
- Die Ergebnisse der durchgeführten Coronaselbsttests oder vorgelegten Testnachweise werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet
Mit herzlichen Grüßen
Jörg Rümpel