Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gesamtschule Hüllhorst.
Die Gesamtschule Hüllhorst ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Anforderungen der EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. 
 
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
 
Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei
 
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
  • Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Einzelne Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
  • Videos enthalten teilweise keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Die Tastaturbedienbarkeit einzelner Bereiche ist eingeschränkt.
  • Farbkontraste entsprechen teilweise noch nicht den Anforderungen.
 
Gründe für bestehende Barrieren
Die Gesamtschule Hüllhorst arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen. Einige Inhalte konnten aufgrund des hohen technischen oder organisatorischen Aufwands bislang noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.05.2026 erstellt.
Die Bewertung der Website basiert sowohl auf einer Selbstbewertung, als auch einer Prüfung durch eine externe Stelle (Schoolbird)
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Gesamtschule Hüllhorst
Osterstraße 8, 32609 Hüllhorst
Telefon: 05744930911
E-Mail: homepage@ge-huellhorst.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Schlichtungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu lösen.

Hinweise zur DSGVO-Konformität
Für die Erklärung zur Barrierefreiheit werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet, außer den Daten, die Sie freiwillig über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten übermitteln. Die Verarbeitung erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung der Website.

Die Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit ergeben sich aus § 12b BGG sowie der BITV 2.0.